Rechtsprechung
OLG Rostock, 07.06.2007 - 3 W 83/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Freiheitsentziehung: Rechtmäßigkeit der Anordnung der Fortdauer einer Freiheitsentziehung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Anordnung über die Fortdauer des polizeilichen Gewahrsams; Ausreichen einer Widerstandshandlung gegen Polizeibeamte für eine die vorläufige Festnahme rechtfertigende Gefahrenprognose; Anhaltspunkte für die zukünftige Begehung einer Straftat durch das ...
- Judicialis
SOG-MV § 55; ; SOG-MV § 56; ; GG Art. 104 Abs. 2 S. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde gegen Freiheitsentziehung zur Gefahrenabwehr nach §§ 55, 56 SOG-M
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Rostock, 04.06.2007 - 8 T 1/07
- OLG Rostock, 07.06.2007 - 3 W 83/07
- BVerfG, 06.08.2007 - 2 BvR 1520/07
- BVerfG, 06.08.2007 - 2 BvR 1521/07
- EGMR, 01.12.2011 - 8080/08
- EGMR, 11.06.2015 - 8080/08
Papierfundstellen
- NVwZ 2008, 240 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus OLG Rostock, 07.06.2007 - 3 W 83/07
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 - ausgesprochen, dass ein Strafgericht bei mehrdeutigen Äußerungen, die zur Verurteilung führende Bedeutung nicht zugrundelegen darf, ohne vorher die anderen möglichen Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.1978 - IV A 330/77
Spähtrupp der KPD/ML - Anscheinsgefahr, Gefahrenverdacht, Ingewahrsamnahme
Auszug aus OLG Rostock, 07.06.2007 - 3 W 83/07
Für die Annahme einer polizeilichen Gefahr genügt es, dass bei objektiver Sicht zur Zeit des polizeilichen Einschreitens die Tatsachen auf eine drohende Gefahr hindeuten, ohne dass sofort eindeutig Klarheit geschaffen werden kann (BGH…, Beschl. vom 27.10.1988 - III ZR 256/87, BGHR Verwaltungsrecht, Allg. Grundsätze, Polizeirecht 1; OLG Hamm, Urt. v. 07.06.1978 - IV A 330/77, NJW 1980, 138). - OLG Rostock, 16.04.2007 - 3 W 119/06
Ingewahrsamnahme: Voraussetzungen der richterlichen Anordnung einer …
Auszug aus OLG Rostock, 07.06.2007 - 3 W 83/07
Vielmehr hat das Amtsgericht zu prüfen, ob im Fall der Freilassung weiterhin die Gefahr besteht, dass der Betroffene nach Freilassung seine Straftat fortsetzen oder eine weitere Straftat begehen bzw. weiterhin die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören wird (Senatsbeschl. v. 16.04.2007 - 3 W 119/06). - BGH, 27.10.1988 - III ZR 256/87
Auszug aus OLG Rostock, 07.06.2007 - 3 W 83/07
Für die Annahme einer polizeilichen Gefahr genügt es, dass bei objektiver Sicht zur Zeit des polizeilichen Einschreitens die Tatsachen auf eine drohende Gefahr hindeuten, ohne dass sofort eindeutig Klarheit geschaffen werden kann (BGH, Beschl. vom 27.10.1988 - III ZR 256/87, BGHR Verwaltungsrecht, Allg. Grundsätze, Polizeirecht 1;… OLG Hamm, Urt. v. 07.06.1978 - IV A 330/77, NJW 1980, 138).
- OLG Rostock, 30.08.2007 - 3 W 107/07
Mecklenburgisches Sicherheits- und Ordnungsrecht: Ingewahrsamnahme einer Person …
"Dem Senat ist aus anderen anhängigen weiteren Beschwerdeverfahren wegen Ingewahrsamnahmen im Zuammenhang mit Demonstrationen gegen den G 8-Gipfel gerichtsbekannt (so aus den Verf. 3 W 83/07 u. 3 W 102/07), dass am 06.06.2007 G 8-Gegner eine Vielzahl von spontanen, unangemeldeten Demonstrationen durchgeführt haben, bei denen es u.a. zu Straßenblockaden kam, was die polizeilichen Transporte erschwerte.Nach der ersten richterlichen Anordnung der Fortdauer der Gewahrsamnahme gilt dieses strikte Unverzüglichkeitsgebot nach Auffassung des Senats nicht für das weitere Verfahren fort (vgl. Senatsbeschl. vom 07.06.2007 - 3 W 83/07 -).
- OLG Rostock, 28.08.2007 - 3 W 109/07
Polizeigewahrsam von Demonstranten: Annahme der Gewaltbereitschaft von …
Dem Senat ist aus anderen anhängigen weiteren Beschwerdeverfahren wegen Ingewahrsamnahmen im Zuammenhang mit Demonstrationen gegen den G 8-Gipfel gerichtsbekannt (so aus den Verf. 3 W 83/07 u. 3 W 102/07), dass am 06.06.2007 G 8-Gegner eine Vielzahl von spontanen, unangemeldeten Demonstrationen durchgeführt haben, bei denen es u.a. zu Straßenblockaden kam, was die polizeilichen Transporte erschwerte.Nach der ersten richterlichen Anordnung der Fortdauer der Gewahrsamnahme gilt dieses strikte Unverzüglichkeitsgebot nach Auffassung des Senats nicht für das weitere Verfahren fort (vgl. Senatsbeschl. vom 07.06.2007 - 3 W 83/07 -).
- OLG Rostock, 10.07.2007 - 3 W 92/07
Ingewahrsamnahme: Polizeiliche Prognose bei Vorfinden mitgeführter gefährlicher …
Nach der ersten richterlichen Anordnung der Fortdauer der Gewahrsamnahme gilt dieses strikte Unverzüglichkeitsgebot nach Auffassung des Senats nicht für das weitere Verfahren (vgl. Senatsbeschl. vom 07.06.2007 - 3 W 83/07 -). - OLG Rostock, 21.08.2007 - 3 W 102/07
Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme beim G8-Gipfel: …
Hinzu kommt, was dem Senat aus anderen anhängigen weiteren Beschwerdeverfahren wegen Ingewahrsamnahmen im Zuammenhang mit Demonstrationen gegen den G 8-Gipfel gerichtsbekannt (so aus dem Verf. 3 W 83/07) ist, dass am 06.06.2007 - dem ersten Tag des Gipfels - G 8-Gegner eine Vielzahl von spontanen, unangemeldeten Demonstrationen durchgeführt haben, bei denen es u.a. zu Straßenblockaden kam, was die polizeilichen Transporte erschwerte.